Beteiligungsforum Fulda-Gerstungen berät über Vorgehen zur parlamentarischen Befassung im Bahnprojekt

Das Beteiligungsforum Fulda–Gerstungen kam am 11. November 2022 zu seiner zwölften Sitzung zusammen. Rund 60 Teilnehmende haben in Bad Hersfeld und online teilgenommen. Nach der Präsentation der Vorzugsvariante im März 2022 setzt die DB Netz AG den Dialog mit der Region fort und wird das Beteiligungsforum in gewohnter Weise über den jeweiligen Planungsstand informieren.

Die DB Netz AG stellte den Teilnehmenden zunächst Inhalt und Ablauf der parlamentarischen Befassung vor, in der das Bundesverkehrsministerium den Deutschen Bundestag nach Abschluss der Vorplanung über den Stand des Projektes informiert. Der Bundestag bestätigt dann die Finanzierung der Vorzugsvariante und gibt damit das Projekt und die weiteren Planungsschritte frei. Weiterhin entscheidet er darüber, ob er Kernforderungen aus der Region finanziert, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Die Teilnehmenden stimmten sich mit der DB Netz AG über ein mögliches Vorgehen hierzu in Bezug auf das Bahnprojekt Fulda–Gerstungen ab. Das Beteiligungsforum folgte dem Vorschlag der DB Netz AG, eine „Arbeitsgruppe parlamentarische Befassung“ aus Mitgliedern des Beteiligungsforums zu bilden. Diese hat die Aufgabe, Inhalte und Themen zu sammeln, aufzubereiten und dem Beteiligungsforum vorzustellen. Die DB Netz AG berät dabei fachlich und unterstützt den Prozess organisatorisch.

Weitere Themen im 12. Beteiligungsforum waren das Raumordnungsverfahren sowie die bevorstehende Baugrunduntersuchung. Für die Baugrunduntersuchung hat der von der DB Netz AG beauftragte Gutachter 124 Bohrpunkte festgelegt.

Die DB Netz AG präsentierte das Vorgehen, im Bahnprojekt Fulda–Gerstungen die raumordnerischen Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu behandeln und dafür auf das Raumordnungsverfahren zu verzichten. Hierfür spricht aus Sicht der DB Netz AG, dass die Vorzugsvariante mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sei.

Die DB Netz AG erläuterte, dass die Belange der Raumordnung in der Planfeststellung berücksichtigt werden. Rechtlich bindend sei erst das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens.

Aus Sicht der DB Netz AG spreche dies dafür, auf ein vorgelagertes Raumordnungsverfahren zu verzichten. Die Entscheidung darüber liegt aber bei den für das Verfahren zuständigen landesplanerischen Behörden.

Das Beteiligungsforum unterstützt den Vorschlag der DB Netz AG, merkt dabei an, dass planerische Themen zeitnah diskutiert werden müssen.

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