Formelle Verfahren

Das Raumordnungsverfahren

Beim Raumordnungsverfahren (ROV) handelt es sich um ein innerbehördliches Verfahren, bei dem Behörden, Kommunen und weitere betroffene Organisationen, wie beispielsweise Umwelt- und Naturschutzorganisationen beteiligt werden. Im Kern wird im Rahmen des ROV geprüft, ob die Ziele des Bahnprojektes Fulda–Gerstungen mit denen der Raumordnung übereinstimmen. Dazu wird betrachtet, welche Eingriffe in den Raum mit dem Projekt verbunden sind, also welche Auswirkungen das Bauvorhaben beispielsweise auf Menschen, Tiere, Flora und Fauna hat.

Beim Bahnprojekt Fulda–Gerstungen handelt es sich im Sinne der Raumordnungsverordnung um eine raumbedeutsame Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung (§1, Abs.1. Satz 1). Als Vorhabenträgerin kann die DB ein ROV beantragen oder aber die raumbedeutsame Planung gegenüber der zuständigen Landesbehörde anzeigen. In diesem Fall prüft die Behörde, ob raumbedeutsame Konflikte zu erwarten sind oder nicht. Wenn keine Konflikte befürchtet werden, kann auf die Durchführung des Raumordnungsverfahrens verzichtet werden. Die Belange der Raumordnung müssen dann im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Im Bahnprojekt Fulda–Gerstungen ist die zuständige landesplanerische Behörde das Regierungspräsidium Kassel.

Das Planfeststellungsverfahren

Beim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren. Als Vorhabenträgerin erstellt die DB die benötigten Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Genehmigungsbehörde ein. Das EBA ist gleichermaßen die zuständige Genehmigungs- und Anhörungsbehörde und veranlasst die Offenlage der Unterlagen in den betroffenen Kommunen. Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben einzureichen. Zu diesen Einwendungen verfasst die DB Stellungnahmen und überreicht sie dem EBA als Anhörungsbehörde. Die Behörde entscheidet, ob ein Erörterungstermin notwendig ist, um alle Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich zu besprechen. Am Ende des Verfahrens prüft das EBA alle Sachverhalte, entscheidet über die Einwendungen und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die DB das Baurecht.

Kurz erklärt: Das Planfeststellungsverfahren

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Vorzugsvariante

Foto: ARGE NBS Gelnhausen–Fulda

Baugrunduntersuchung

Foto: DB AG/Volker Emersleben

Parlamentarische Befassung