Schallschutz

Foto: DB AG/Michael Neuhaus

Den Schallschutz von Beginn an mitdenken

Lärm belastet. Dies gilt auch für die klimafreundliche Schiene. Denn klar ist: Einen geräuschlosen Schienenverkehr gibt es (noch) nicht. Bei Neu- und Ausbauprojekten ist der Schutz vor mehr Lärm daher stets eines der Hauptanliegen betroffener Bürger:innen.

Das gilt auch für das Bahnprojekt Fulda–Gerstungen, das sich in einem frühen Planungsstadium befindet. Welche Schallschutzmaßnahmen einmal erforderlich sein werden, ist jedoch von der Lage der zukünftigen Trasse abhängig. Der Verlauf der neuen Trasse ist noch offen. Daher lässt es sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, welche örtlichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Bereits im Raumordnungsverfahren (ROV) werden erste Lärmbetrachtungen durchgeführt und Lärm fließt als ein wichtiges Kriterium in die Variantenauswahl ein. Eines ist jedoch schon heute klar: Große Teile der neuen Strecke werden unterirdisch verlaufen. Das trägt dazu bei, die Belastung für die Menschen der Region zu verringern.

Für eine leise Bahn

Der Schutz vor Bahnlärm ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) muss die Bahn eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen. Die beauftragten Gutachter:innen errechnen die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben auf die Schallimmissionswerte, also den verursachten Lärm. Außerdem geben sie die erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung vor.

Für existierende Strecken – dem Bestandsnetz – gilt das Gesetz aber nicht. Um die Lärmsituation auch hier zu verbessern, hat die Bundesregierung 1999 das freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ ins Leben gerufen.

Erklärvideo: Lärmsanierung und Lärmvorsorge

Aktiver und passiver Schallschutz

Um Menschen entlang von Bahnstrecken bestmöglich vor Bahnlärm zu schützen, setzt die DB auf eine Kombination aus Schallschutz an der Infrastruktur und Lärmminderung direkt am Fahrzeug.

Die Vorkehrungen zum Schallschutz setzen sich aus einer Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen zusammen. Aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände oder -wälle mindern den Lärm direkt an der Strecke. Zu passiven Schutzvorkehrungen zählen Maßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel Schallschutzfenster und schalldämmende Lüfter.

Weitere Informationen zu den Lärmschutzzielen und Maßnahmen der DB:

Das ist grün

Lärmsanierung

Das könnte Sie auch interessieren

Foto: DB AG/Georg Wagner

Auf einen Blick

Foto: DB AG/Oliver Lang

Planung

Foto: DB AG/Volker Emersleben

Infothek